Aktuelles

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Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Derzeit können Menschen aus dem Ausland den deutschen Pass nach frühestens acht Jahren in Deutschland erhalten. Die Zeitspanne soll auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Unter solche "Leistungen" fallen etwa gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Eine weitere Neuerung: Künftig soll für Migrantinnen und Migranten grundsätzlich die Mehrstaatigkeit möglich sein - also der Besitz zweier Pässe. Bisher müssen viele Ausländerinnen und Ausländer bei Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Davon ausgenommen sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Staat oder der Schweiz.

Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Auch hier lag die Frist bislang bei acht Jahren. Prinzipiell sollen in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten können.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es erweitert die Möglichkeiten für eine gezielte und nachhaltige Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland. Die deutsche Wirtschaft wächst und braucht mehr Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Neben Hochschulabsolventen wollen wir auch Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung gewinnen. Deswegen eröffnen wir neue Wege nach Deutschland für Fachkräfte und angehende Fachkräfte auch ohne akademischen Abschluss in allen Branchen. Fachkräfte können damit zur Beschäftigung, zu Anpassungsmaßnahmen und zur Ausbildung, auch in Betrieben, nach Deutschland kommen. Ziel der neuen Regelungen ist die nachhaltige Integration ausländischer Fachkräfte in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.
 
Welche Fachkräfte können nach Deutschland einwandern?

Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine anerknnte Qualifikation (anabin.de / ZAB) vorliegen, können grundsätzlich Fachkräfte aus allen Branchen einwandern. Durch die neuen Regelungen wird nunmehr bei allen Fachkräften auf die Vorrangprüfung zugunsten deutscher oder europäischer Arbeitnehmer verzichtet. Zudem entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe auch bei Fachkräften ohne akademische Ausbildung. Neu eingeführt wird außerdem die Möglichkeit auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (und nicht nur wie bisher für Hochschulabsolventen), bei entsprechenden Deutschkenntnissen und gesichertem Lebensunterhalt für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Junge Menschen unter 25 Jahren mit guten Deutschkenntnissen (B2) und Hochschulzugangsberechtigung oder Abschluss einer deutschen Auslandsschule können ein Visum für bis zu sechs Monate für die Suche nach einem Ausbildungsplatz beantragen. IT-Spezialisten mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung können unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestgehalt, Deutschkenntnisse) auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen. Die Möglichkeiten zum Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen werden erweitert und attraktiver gestaltet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ermöglicht, die Anerkennung erst in Deutschland durchzuführen und vorab schon eine qualifizierte Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen aufzunehmen.

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