Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Arbeits-/Fachkräftemigration

Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung / akademischer Ausbildung (Blaue Karte EU)


Mit der steigenden Personalnachfrage in Deutschland, steigt auch das Interesse an ausgebildetem Fachpersonal.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft einen neuen Rechtsrahmen, erleichtert insbesondere den Zugang für Fachkräfte in Ausbildungsberufen und verbessert die Perspektiven für ausländische Fachkräfte. 


Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung
 

Qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen können eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel können sie in allen Berufen arbeiten, für die sie ihre Qualifikation befähigt.

Neben einem Arbeitsvertrag ist erforderlich, dass die Gleichwertigkeit mit einer inländischen qualifizierten Ausbildung festgestellt wird und das Gehalt dem eines deutschen Arbeitnehmers entspricht. Eine feste Gehaltgrenze gibt es nicht. Auch eine Vorrangprüfung erfolgt nicht.

Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, zu der sie die erworbene Qualifikation befähigt.

 

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Blaue Karte EU
 

Als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte ermöglicht die 'Blaue Karte EU' den einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Es muss kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren durchlaufen werden und auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet. Erforderlich ist lediglich zweierlei:


  • Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, das mit einem deutschen Hochschulstudium vergleichbar ist.
  • Eine Gehaltsmindestgrenze von 55.200 Euro muss eingehalten werden.

 

Die 'Blaue Karte EU‘ bietet Privilegien für Zuwandererinnen und Zuwanderer und ihre Familien. So können potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Zukunft in Deutschland durch ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht langfristig planen: Nach einem 33-monatigen Aufenthalt können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, beim Nachweis guter Deutschkenntnisse sogar schon nach 21 Monaten.

Die weiteren Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis für eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung lauten:
 

  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweis der Identität (Ausweisdokumente, Geburtsurkunde, etc.)
  • Gültiger Reisepass
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Bei über 45 Jährigen, die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten muss das monatliche Gehalt zudem mindestens 3.795 € brutto (Stand: 2020) betragen oder eine gesicherte Altersversorgung nachgewiesen werden
  • Es darf kein Ausweisungsinteresse bestehen




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