Arbeits-/Fachkräftemigration
Mit der steigenden Personalnachfrage in Deutschland, steigt auch das Interesse an ausgebildetem Fachpersonal.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft einen neuen Rechtsrahmen, erleichtert insbesondere den Zugang für Fachkräfte in Ausbildungsberufen und verbessert die Perspektiven für ausländische Fachkräfte.
Qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen können eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel können sie in allen Berufen arbeiten, für die sie ihre Qualifikation befähigt.
Neben einem Arbeitsvertrag ist erforderlich, dass die Gleichwertigkeit mit einer inländischen qualifizierten Ausbildung festgestellt wird und das Gehalt dem eines deutschen Arbeitnehmers entspricht. Eine feste Gehaltgrenze gibt es nicht. Auch eine Vorrangprüfung erfolgt nicht.
Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, zu der sie die erworbene Qualifikation befähigt.
Als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte ermöglicht die 'Blaue Karte EU' den einfachen und unbürokratischen Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Es muss kein kompliziertes und aufwändiges Punkteverfahren durchlaufen werden und auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet. Erforderlich ist lediglich zweierlei:
Die 'Blaue Karte EU‘ bietet Privilegien für Zuwandererinnen und Zuwanderer und ihre Familien. So können potentielle Bewerberinnen und Bewerber ihre Zukunft in Deutschland durch ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht langfristig planen: Nach einem 33-monatigen Aufenthalt können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, beim Nachweis guter Deutschkenntnisse sogar schon nach 21 Monaten.
Die weiteren Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis für eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung lauten:
Rechtsanwältin Florina Gutman
Kurfürstendamm 157/158
Eingang über Albrecht-Achilles-Straße
10709 Berlin